2011 wurden die „Richtlinien für Oldtimer“ neu angepasst, neues was Sie als Oldtimer-Besitzer beachten müssen. Hier eine kleine Auflistung für sie
Die Richtlininie hat das Ziel den Ablauf der Verwaltung von Oldtimern zu vereinfachen und soll durch anpassung des Anforderungskatalogs bei gleichbleibenden Kriterien für die Einstufung als Oldtimer mit dem verzicht auf eine Bewertungsskala herbeigeführt werden.
•Eine Begutachtung nach §23-StVZO ist stets zur vergebung eines roten 07- oder des H-Kennzeichen notwendig.
•Um als Oldtimer eingestuft zu werden, muss das Fahreug nachweislich vor mind. 30 Jahren gebaut worden sein.
•Zu den Hauptkriterien gehört es, dass das Fahrzeug in einem sehr guten Pflege- und Erhaltungszustand ist. Das die Hauptbaugruppen in originalem-, oder zeitgenössisch umgebauten Zustand sind.
•Abweichungen vom Originalzustand sind erlaubt, sofern diese nachweislich in den ersten 10 Jahren nach der Zulassungs- oder Herstellungsdatum erfolgt sind, oder hätten Erfolgen können, sodass sie zeitgenössisch sind. Oder auch wenn die technischen Änderungen bereits innerhalb der Baureihe als zulässig oder möglich erklärt worden sind.
•Ein nachgerüsteter KAT ist in sofern zulässig, wenn die Zulässigkeit nachgewiesen werden kann.
•Die Originalität der Technik umd Optik kann vom Fahrzeughalter nachgewiesen werden, durch: damalige Gutachten, Fahrzeugpapiere eines Fahrezeuges des selben Typs, Herstellerfreigaben, einschlägige Fachliteratur, Fahrzeugspezifische Dokumete (z.B. Betriebsanleitung, Originalprospekte), geeignete Presseveröffentlichungen.
•Alle Fahrzeuge mit Otto- oder Wankelmotoren (Fremdzündungsmotor) ab dem 01.Juli 1969 und alle mit einem Dieselmotor ab 01.Juli 1997, müssen eine „Abgasuntersuchung“ durchführen.
Wir werden Sie zu diesem und noch vielen anderen Themen hier in unserem Blog auf dem neuesten Stand halten.
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Weitere Antworten zu diesem Thema, oder Vor- und Nachteile zu den Unterschiedlichen Zulassungsarten finden Sie auch auf der GTÜ-Haupseite